Kanzlei für Arbeitsrecht
Heinsberg

Checkliste arbeitsgerichtlicher Vergleich - was müssen Sie wissen? 

1. Aktuelle Situation

Sie befinden sich in einem Klageverfahren vor einem Arbeitsgericht. Nun überlegen Sie, ob Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen können, d.h. einen gerichtlichen Vergleich schließen. 

2. Form des Vergleichs

Wir können einen Vergleich in einer mündlichen Verhandlung vor Gericht schließen oder dem Gericht schriftlich den Inhalt des Vergleichs mitteilen, wenn wir eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erzielt haben. Das Gericht wird den Vergleich anschließend schriftlich fassen und uns übersenden. 

3. Inhalt des Vergleichs, Erledigungsklausel

Der Inhalt des Vergleichs ist frei gestaltbar; er richtet sich nach dem Inhalt des zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber anhängigen Rechtsstreites.

Folgende Punkte könnten z.B. im Zusammenhang mit einer Kündigung geregelt werden, wobei diese Punkte nur als Anregungen dienen sollen: 

■    Der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses sollte nicht vor der fristgemäßen Beendigung liegen, da sonst eine eventuelle Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Sollten Sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben (d.h. der Vertrag ist bereits unterzeichnet), brauchen Sie auf diesen Punkt keine Rücksicht zu nehmen.

■    Für die Höhe einer Abfindung gilt die Faustregel, dass pro Beschäftigungsjahr 0,5 Bruttomonatsgehälter als Abfindung gezahlt werden. Je nach Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit kann die Abfindung aber auch höher oder niedriger ausfallen, was letztlich Verhandlungssache ist.

■    Gegebenenfalls möchten Sie von der weiteren Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt werden. Der Arbeitgeber wird regelmäßig darauf bestehen, dass während dieser Freistellung noch vorhandene Urlaubsansprüche und Überstundenausgleich gewährt werden.

■    Es kann auch geregelt werden, dass während der Freistellung anderweitiger Verdienst auf Ihr Gehalt angerechnet wird. Erfolgt eine solche Regelung nicht, können Sie einen Verdienst aus einer weiteren Arbeitsstelle möglicherweise behalten.

■    Dauert es noch mehrere Monate, bis das Arbeitsverhältnis aufgrund des Vergleichs endet, kann auch eine sogenannte „Turboklausel“ vereinbart werden. Das bedeutet, dass Sie unter einer kurzen Ankündigungsfrist das Arbeitsverhältnis bereits vorzeitig beenden können und für die verkürzten Monate eine zusätzliche Abfindung erhalten.

■    Es ist auch zu prüfen, ob Regelungen hinsichtlich einer betrieblichen Altersversorgung zu treffen sind.

■    Üblicherweise wird noch eine Regelung getroffen, nach der zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Unterlagen und Gegenstände des Betriebs zurückzugeben sind. Hier ist gegebenenfalls auch eine Regelung hinsichtlich eines Firmen-Pkw zu treffen. 

Der Vergleich endet häufig mit der Feststellung, dass damit die geltend gemachten Ansprüche aus dem Prozess oder sogar alle wechselseitigen Ansprüche aus dem gesamten Arbeitsverhältnis erledigt sind. Sie können die Ansprüche dann später nicht mehr geltend machen. Bitte prüfen Sie daher sehr genau, ob Sie noch irgendwelche Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber haben, bevor Sie dem Vergleich zustimmen. 

4. Folge des Vergleichsschlusses

Der Vergleich beendet den anhängigen Rechtsstreit endgültig; ein Rechtsmittel (Berufung/Revision) ist gegen einen Vergleich nicht möglich. Der Vergleich ist nach seinem Abschluss nicht mehr abänderbar. Deshalb muss der Inhalt des Vergleichs vorher sorgfältig überlegt werden.

Der Vergleich ist vollstreckbar; sollte eine Seite einer im Vergleich vereinbarten Pflicht nicht nachkommen, ist die Zwangsvollstreckung möglich. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Verpflichtungen aus einem Vergleich rechtzeitig erfüllen. 

5. Kosten

Durch den Vergleich entstehen zusätzliche Rechtsanwaltskosten, die Sie selber tragen müssen, sofern hierfür keine Rechtsschutzversicherung eintritt oder Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Eine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber findet nicht statt, da im Arbeitsrecht außergerichtlich sowie in der I. Instanz (vor dem Arbeitsgericht) jede Partei die eigenen Kosten selbst trägt. Wird der Prozess durch einen Vergleich beendet, entfallen die Gerichtskosten, d.h. das Gericht berechnet keine Gerichtskosten, sondern allenfalls geringe Kosten für die Zustellung der Klage und sonstigen Schriftstücke. 

Quellenhinweis:

Die vorstehenden Aspekte der Checkliste wurden entnommen dem Buch Sattler, AnwF „Mandanteninformationen“, 1. Aufl. 2015, erschienen im deutschen Anwaltverlag, Bonn.