willkommen bei der Kanzlei für Arbeitsrecht in Heinsberg.
Unsere spezialisierte Kanzlei steht für große Kompetenz und langjährige Erfahrungen im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts.
Im Arbeitsrecht vertreten wir Sie prozessual in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit und natürlich auch außergerichtlich. Wir fühlen uns dabei keinem speziellen „Lager“ verpflichtet, sondern einzig und alleine dem Interesse unserer Mandant*innen. Es ist uns deshalb egal, ob Sie Arbeitnehmer*in oder Arbeitgeber*in sind. Wir geben stets unser Bestes und wollen helfen, wenn es im Arbeitsverhältnis nicht mehr rund läuft.
Aufgrund unserer über 30-jährigen Erfahrung haben wir nahezu alle "Tricks" der Arbeitsvertragsparteien schon gesehen.
Auch in scheinbar "aussichtslosen Situationen" konnten wir für unsere Mandanten*innen sehr oft Lösungen finden.
Wenn Sie als ersten Eindruck lieber "bewegte Bilder" bevorzugen, schauen Sie sich gerne alternativ ein kurzes Videoportrait unserer Kanzlei an, das durch das Expertenportal Beratung.de, von dem wir bereits seit einigen Jahren im Arbeitsrecht ausgezeichnet und empfohlen werden, in Kooperation mit der Handelsblatt Media Group und deren Medienpartnern Handelsblatt und Wirtschaftswoche erstellt wurde:
Wir helfen Ihnen schnell und kompetent bei allen Streitfällen rund um Ihren Arbeitsplatz, z.B. bei
Kündigung und Aufhebungsvertrag
Abmahnung und angedrohte Kündigung
Arbeitszeugnis
Lohn/Gehalt & Arbeitsvertrag/Einstellung.
"In unserem Team glauben wir daran, dass der Erfolg eines Mandats in vielen Fällen davon abhängt, beide Seiten eines streitigen Rechtsverhältnisses zunächst zu verstehen und sodann mit Augenmaß und taktisch effizient zu handeln. Wir wissen, dass uns vor allem unsere große anwaltliche Erfahrung dabei hilft, die bestmögliche Vertretung eines Mandats zu erreichen, unabhängig von der Frage, auf welcher Seite eines Streits unsere Mandanten*innen stehen."
In der nachfolgenden Übersicht haben wir Ihnen zur ersten Orientierung für in unserer Kanzlei häufig vorkommende arbeitsrechtliche Problem- und Fragestellungen sog. "Checklisten" zusammengestellt.
Es sind dies u.a. die Checklisten für:
arbeitsgerichtlicher Vergleich
Kanzlei
Herr Rechtsanwalt Winkelhorst ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1993 zugelassen.
Er ist spezialisiert auf alle Arten von Kündigungen.
Unser Team arbeitet seit vielen Jahren vertrauensvoll und erfolgreich zusammen.
Durch die gegebene hohe Kompetenz- und Erfahrungsdichte innerhalb unserer Kanzlei sowie regelmäßige Fortbildungen, deren Umfang und Qualität bei Fachanwälten durch die Rechtsanwaltskammer jährlich überprüft wird, sind wir in der Lage, Sie auf zahlreichen Rechtsgebieten fundiert zu beraten und in Ihren jeweiligen Anliegen umfassend zu unterstützen. Unser Spezialgebiet ist und bleibt aber das gesamte Gebiet des Arbeitsrechts, weshalb wir uns auch Kanzlei für Arbeitsrecht nennen dürfen.
Im Arbeitsrecht vertreten wir Sie prozessual in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie außergerichtlich. Wir fühlen uns keinem „Lager“ verpflichtet, sondern einzig und alleine dem Interesse unserer Mandant*innen.
Wir vertreten daher sowohl Arbeitgeber*innen als auch Arbeitnehmer*innen sowie Betriebsräte/-rätinnen:
Arbeitnehmer*innen
Arbeitnehmer*innen vertreten wir in allen Rechtsangelegenheiten wie:
Kündigungsschutzklage
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche oder fristlose Kündigung
Beendigung und Abwicklung durch Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag
Verhandlung einer Abfindung
Insolvenz des Arbeitgebers
Urlaub, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
Lohn und Gehalt
Betriebsräte/-rätinnen
Zu unseren Mandant*innen gehören auch Betriebsräte/-rätinnen, die wir in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen beraten, insbesondere:
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Sozialplan und Interessenausgleich
Durchsetzung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
Sicherung der Mitbestimmungsrechte
Vertretung im Beschlussverfahren
Vertretung in Einigungsstellenverfahren
Tätigkeit als Sachverständiger nach §§ 111, 80 III BetrVG
Führungskräfte
Vorstände, Geschäftsführer*innen oder Führungskräfte beraten wir bei:
Prüfung des Dienstvertrages
Freistellung
Aufhebungsvertrag
Abwicklungsvertrag
Abfindung
Dienstwagen
Unternehmen und Arbeit-/Dienstgeber*innen
Wir unterstützen Unternehmen aller Art, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei Ihrer Personalarbeit, insbesondere bei:
der Erstellung von Arbeitsverträgen
Betriebs- und Personalvereinbarungen
Umstrukturierungen im Betrieb wie etwa Outsourcing, Rationalisierung, Stilllegung etc.
Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Gewerkschaften oder Behörden, z. B. zum Abschluss eines Sozialplans oder Tarifvertrages